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Neu seit 2015
Das Bestellerprinzip ändert die Spielregeln am Markt. Seit 2015 dürfen Makler von Mietern keine Vermittlungsprovision mehr annehmen, wenn Sie den Auftrag zur Vermietung vom Vermieter erhalten.
Damit stellt sich für Vermieter die Frage, ob sie die Wohnung selbst vermieten oder einen Makler einschalten. Die Broschüre (siehe unten) listet die wesentlichen Gründe auf, die für die Vermittlung durch einen qualifizierten Immobilienmakler sprechen.